Medienrecht, Urheber- und Verlagsrecht
Das Medienrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verbreitung von Informationen in den Medien. Es umfasst unter anderem die Pressefreiheit, den Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Regulierung von Rundfunk- und Telekommunikationsdiensten.
Das Urheber- und Verlagsrecht hingegen regelt die Rechte und Pflichten von Urhebern, Verlagen und Nutzern von geschützten Werken. Es schützt die geistigen Eigentumsrechte von Autoren und Künstlern und regelt die Verwertung von Werken durch Verlage und andere Verwerter. Beide Rechtsgebiete sind eng miteinander verknüpft und spielen eine wichtige Rolle in der modernen Medienlandschaft.
Durch den Einsatz von KI ergeben sich neue rechtliche Betrachtungen:
1.Einsatz von KI in der Medienproduktion:
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur automatisierten Erstellung oder Bearbeitung von Medieninhalten, wie beispielsweise durch Textgenerierung oder Videobearbeitung, muss im Einklang mit den Vorgaben des EU AI Acts erfolgen. Transparenzpflichten und Kennzeichnungspflichten müssen dabei beachtet werden.
2.Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:
KI-gestützte Systeme zur Analyse von Inhalten oder Zielgruppen müssen sicherstellen, dass der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von betroffenen Personen gewahrt bleiben, wie es auch im Medienrecht und Urheberrecht gefordert ist.
3.Regulierung von KI im Rundfunk:
Der Einsatz von KI-Systemen zur Steuerung und Verbreitung von Rundfunkinhalten unterliegt den Auflagen des AI Acts, insbesondere bei Systemen, die als Hochrisiko eingestuft werden, wie etwa KI-gestützte Content-Moderation oder Zielgruppenanalyse.
4.Urheberrechtliche Herausforderungen bei KI-generierten Inhalten:
Der Einsatz von KI-Systemen zur Generierung von Texten oder kreativen Werken wirft neue Fragen im Urheber- und Verlagsrecht auf, insbesondere hinsichtlich der Urheberschaft und der Rechte an den durch KI erzeugten Inhalten.